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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 13 AS 177/12 B   

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https://dejure.org/2012,126615
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 13 AS 177/12 B (https://dejure.org/2012,126615)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.04.2012 - L 13 AS 177/12 B (https://dejure.org/2012,126615)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. April 2012 - L 13 AS 177/12 B (https://dejure.org/2012,126615)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (19)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2009 - L 13 AS 125/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 13 AS 177/12
    Wie der Senat in ähnlich gelagerten Verfahren, in welchen die Prozessbevollmächtigten des Klägers sowie der Beklagte ebenfalls beteiligt waren, mit Beschlüssen vom 9. Juli 2012 - L 13 AS 69/12 B - und - L 13 AS 77/12 B - und vom 6. August 2012 - L 13 AS 125/12 B - und - L 13 AS 135/12 B - bereits ausgeführt hat, kommt ein Erfolg der Beschwerde aus mehreren selbstständig nebeneinander stehenden Gesichtspunkten nicht in Betracht:.

    Jedenfalls nach dem 21. Juli 2011 eingelegte und allein mit der Höhe der Regelleistung begründete Rechtsmittel der Kanzlei der Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen - an diesem Tag ging dort das Schreiben des Beklagten per Fax ein, die nach dort übersandte Zusicherung vom 19. Juli 2011 gälte für alle Leistungsempfänger ohne Alterseinschränkung - erweisen sich vor diesem Hintergrund sämtlich als mutwillig (vgl. die mittlerweile ständige Rechtsprechung des Senats, u. a. mit Beschlüssen vom 6. August 2012 - a. a. O.).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 13 AS 177/12
    Bezug nehmend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Februar 2010 zur Unvereinbarkeit der Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i. V. mit Art. 1 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - BVerfGE 125, 175 ff.) hat der Senat bereits mehrfach dargelegt, dem Gesetzgeber komme bei der Verwirklichung des Auftrags aus Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz, jedem ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern, ein Gestaltungsspielraum bei den unausweichlichen Wertungen zu, die mit der Bestimmung der Höhe des Existenzminimums verbunden sind (BVerfG, a. a. O., Rn. 133 m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 13 AS 177/12
    Diese Überlegung greift um so mehr nach Erlass der Urteile des BVerfG vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u. a. - wonach der Gesetzgeber verpflichtet wurde, eine Neuregelung zur Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums im Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zu treffen.
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